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   BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 405/92   

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BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 405/92 (https://dejure.org/1992,5537)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.1992 - 2 BvR 405/92 (https://dejure.org/1992,5537)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 (https://dejure.org/1992,5537)
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    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen des § 32 AsylVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 405/92
    Gilt eine Verfolgung einer durch ein asylerhebliches Merkmal gekennzeichneten Gruppe als solcher und damit grundsätzlich allen Mitgliedern, so kann eine solche Gruppengerichtetheit der Verfolgung dazu führen, daß jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigener Verfolgung jederzeit gewärtig sein muß (vgl. BVerfGE 83, 216 [230 ff.]).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 405/92
    Sehen aber prozeßordnungsrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 81, 123 [129] sowie für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren: BVerfGE 74, 228 [234]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 405/92
    Sehen aber prozeßordnungsrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 81, 123 [129] sowie für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren: BVerfGE 74, 228 [234]).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 405/92
    Sehen aber prozeßordnungsrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 81, 123 [129] sowie für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren: BVerfGE 74, 228 [234]).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 405/92
    Das Oberverwaltungsgericht wird erneut zu prüfen haben, ob die in der Beschwerde vom 2. Januar 1992 - soweit diese zulässig ist - aufgeworfene Frage in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht grundsätzliche Bedeutung aufweist (vgl. BVerwGE 70, 24 ).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Damit ist trotz falscher Bezeichnung des Grundrechts in zulässiger Weise ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 4 VvB geltend gemacht (vgl. zu einer solchen Auslegung der Verfassungsbeschwerde für das Bundesrecht BVerfG, InfAuslR 1992, 288 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F. (vgl. jetzt S 78 AsylVfG 1992) die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 [234] für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits Beschluß der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288 [289 f.]).
  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

    Sehen prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 Abs. 3 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 [234] für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288 [289 f.] und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 -, NVwZ 1993, 465 f.).
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F., jetzt § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)-Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 >99< m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 >234< für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92, InfAuslR 1992, S. 288 >289 f.<, und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 -, NVwZ 1993, S. 465 f.).
  • BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung der Berufung in

    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a. F. (vgl. jetzt § 78 AsylVfG 1992) - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 [234] für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288 [289 f.] und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, 465 ).
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im

    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 78 AsylVerfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 >99< m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 >234, für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote in zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 InfAuslR 1992, S. 288 >289 f.<, vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. sowie zuletzt Beschluß vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 -).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/97

    Berücksichtigung "neuer" Tatsachen/Beweismittel; Beweismittel, neue;

    Denn Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Verbot einer Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, B. v. 2.12.1987 - 1 BvR 1291/85 -, BVerfGE 77, 275 [284]; B. v. 17.3.1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 [99 f]; BVerfG [Kammer], B. v. 20.5.1992 - 2 BvR 405/92 , InfAuslR 1992, 288 [289 f]; B. v. 26.1.1993 - 2 BvR 1058, 1059/92 -, NVwZ 1993, 465 f = AuAS 1993, 78 [79]; B. v. 21.3.1994 - 2 BvR 211/94 -, NVwZ-Beil.
  • BVerfG, 05.10.1995 - 2 BvR 825/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

    Sehen aber prozeßrechtliche Vorschriften - wie vorliegend § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ,99, m.w.N.; ebenso Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 - InfAuslR 1992, S. 288 ,289 f.,, vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. m.w.N. und vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 - DVBl 1995, 847 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.1993 - 10 L 5858/92

    Verfassungsmäßgikeit; Verkürzte Antragsfrist; Antragsbegründung;

    Denn sehen prozeßordnungsrechtliche Vorschriften - obwohl weder Art. 19 Abs. 4 GG noch andere Verfassungsbestimmungen einen Instanzenzug gewährleisten - Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, Beschl. v. 20.5.1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288, 289 f.).
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